Sklavenvertrag bereit für die Herrin
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Sklavenvertrag bereit für die Herrin

Sklavenvertrag
 
Zwischen XXX und dem Sklaven Toyboy4you.

Sklave: Toyboy4you
 
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Telefonnummer:

Herrin:

Name:
Ort:

 
wird folgender Sklavenvertrag abgeschlossen:
 
Allgemeines
 
I Der Vertrag dient zur eindeutigen widerspruchsfreien Regelung einer Lebensbeziehung zwischen der Herrin und dem Sklaven. Diese Beziehung bedeutet für den Sklaven eine reale sexuelle Dienerschaft.
II Der Vertrag wird bis zum XXXXX geschlossen und kann vom Sklaven nur bei außergewöhnlichen Umständen mit Einverständnis der Herrin während dieser Zeit gelöst werden (siehe §4). Ein zeitlich befristeter Sklavenvertrag entspricht einer Probezeit. Sollte der Sklave nicht spätestens drei Wochen vor Ablauf der Probezeit sich über das Vertragsende äußern, so verlängert sich der Sklavenvertrag um weitere zwei Jahre. Nach Ablauf von insgesamt vier Jahren, wird der Vertrag unbefristet verlängert.

Dienstbarkeiten
I Die Herrin verpflichtet sich zur Obhutnahme des Sklaven. Der Sklave geht in das Eigentum der Herrin über, die alle Lebensbereiche des Sklaven zukünftig bestimmt. Die Herrin erlanget den vollkommenen Besitz über den Körper und den Willen des Sklaven. Die Herrin kann den Sklaven anderen Herrinnen oder Gruppen zur Verfügung stellen oder verleihen oder zusätzliche Herrinnen zur Abrichtung des Sklaven heranziehen.
II Die Sklavenregeln sind als Anlage A diesem Sklavenvertrag beigefügt und sind ordentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Die Sklavenregeln sind nur vom Sklaven zu unterschrieben und sind für ihn absolut bindend und verpflichtend.
 

§1 Übergang in das Sklavenverhältnis
 
1 Der Sklave gibt seiner Herrin die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung, Kontrolle über alle Lebensbereiche des Sklaven, absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände des Sklaven.
2 Der Sklave sieht den einzigen weiteren Sinn seines Lebens, alleine dem Wohl und den Wünschen seiner Herrin zu dienen, ihr bedingungslos zu gehorchen und alle Befehle und Aufträge der Herrin zu ihrer vollen Zufriedenheit widerspruchslos und sofort zu erledigen.
3 Für die Dauer des Vertrages verliert der Sklave jedes Recht auf freie Entscheidungen und Bestimmung – alleine der Wille der Herrin ist für den Sklaven von Bedeutung.
 
§2 Haltung und Gebrauch des Sklaven
 
1 Der Sklave ist beliebig durch die Herrin zu gebrauchen, zu nutzen und zu benutzen, abzurichten und abzustrafen.
2 Der Sklave kann von der Herrin nach freiem Ermessen harter Folter aller Art unterzogen in jeder Art eingesperrt, gefesselt und fixiert, in Ketten gelegt usw. werden. Die Dauer und Intensität einer solchen Maßnahme wird einzig von der Herrin bestimmt, die Maßnahme bedarf keines besonderen Grunds.
3 Die Herrin wird jedoch immer die Gesundheit des Sklaven in Betracht ziehen und bleibende Verletzungen oder Schäden grundsätzlich vermeiden. Die Herrin wird immer über die Gesundheit des Sklaven wachen und ggf. sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen. Der Sklave hat die Herrin bei den ersten Anzeichen einer Erkrankung oder gesundheitlichen Problemen unverzüglich zu informieren.
4 Die Herrin hat das Recht, seinem Sklaven temporäre Spuren und Verletzungen zuzuführen (Blutergüsse, Striemen, Rötungen, Hautverletzungen).
5 Der Sklave muss im Beisein seiner Herrin immer nackt sein, um jederzeit den sexuellen Bedürfnissen seiner Herrin dienlich zu sein. Nur auf Anweisung der Herrin trägt der Sklave Kleidung.
6 Der Sklave hat alle Handlungen der Herrin widerstandslos zu dulden und zu ertragen. Jede Anweisung und jeder Befehl der Herrin hat vom Sklaven umgehend und ohne Widerspruch zur vollen Zufriedenheit der Herrin ausgeführt zu werden.
7 Der Sklave dient der Herrin uneingeschränkt als Sexsklave und zur Befriedigung der sexuellen Neigungen und Wünsche der Herrin. Selbstverständlich hat die Herrin auch immer das Recht, ihren Sklaven an andere zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig abzugeben, damit auch andere sich an dem Sklaven vergnügen oder vergehen können. Die Herrin achtet aber stets darauf, dass die vorher vereinbarten Regeln zwischen den Meistern und seinem Sklaven nicht durch andere verletzt werden.
8 Über die sexuelle Befriedigung des Sklaven entscheiden ausschließlich die Herrin, sie werden diese jedoch nicht vernachlässigen (außer bei Sexentzug als von der Herrin ausgesprochene Strafe). Es ist dem Sklaven grundsätzlich unter Androhung härtester Strafe untersagt ohne Erlaubnis oder Befehl der Herrin selbst an sich Hand anzulegen oder sexuell zu befriedigen. Die Herrin hat das Recht, dem Sklaven jederzeit und zeitlich befristet oder unbefristet einen Keuschheitsgürtel anzulegen, um dem Sklaven eine Selbstbefriedigung unmöglich zu machen.
9 Der Sklave hat sich für jede erfolgte Bestrafung bei der Herrin demütig zu bedanken und Besserung zu geloben. Sollte der Sklave eine ausgesprochene Strafe nicht auf einmal aushalten, wird die Strafe in mehreren Raten vollzogen. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich der Herrin unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes des Sklaven. Die ausgesprochene Strafe wird in jedem Fall in voller Höhe ausgeführt. Jede Verfehlung, Widerspruch, Ungehorsam, Widerstand oder Aufsässigkeit wird von der Herrin mit harten Strafmaßnahmen geahndet bzw. gebrochen. Das Ausmaß, Höhe und Härte der Strafe werden individuell festgelegt und unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung. Der Sklave wird die Bestrafung freiwillig und demütig entgegennehmen.
10 Es ist dem Sklaven grundsätzlich unter Androhung härtester Strafe untersagt ohne Erlaubnis oder Befehl der Herrin Hand an ihr anzulegen, sie zu küssen oder zu befriedigen. Hingegen muss er sich zu jeder Zeit und in jeder Art den sexuellen Bedürfnissen der Herrin stellen. Dies beinhaltet orale und penetrierende (aktive und passive) Sexpraktiken.
11 Der Sklave muss sich auch für Foto-/Filmaufnahmen zur Verfügung stellen. Die Herrin entscheidet ausschließlich über die weitere Verwendung dieses Materials, der Sklave hat darüber keine Verfügungsgewalt.
  
§2 Geltungsdauer des Sklavenvertrages
 
1 Der Sklavenvertrag kann während seiner Laufzeit vom Sklaven grundsätzlich nicht gelöst werden, ausser es liegen schwerwiegende Umstände vor.
2 Die Herrin kann den Sklavenvertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen lösen.
 

Der Sklave hat alle Punkte des Sklavenvertrages (inklusive Anhang A) verstanden und ist sich der Tragweite und Auswirkungen seiner Entscheidung in ein Sklavenverhältnis überzugehen voll bewusst und tut dies aus freien Willens. Der Sklave wurde in keiner Weise zur Unterschrift des Sklavenvertrages gezwungen, weder von der Herrin, noch von Dritten. Der Sklave ist im Besitz seiner vollen geistigen Fähigkeiten.
 
Ort, Datum: _____________________
 
Unterschrift der Herrin:

Herrin:

_____________________

Unterschrift des Sklaven

____________________
 
 
Anlage A
 
 
Regeln des Sklaven
 
A Die Stellung meiner Meister!
 
1 Ich diene und gehorche meiner Herrin!
2 Ich ehre meine Herrin als Person, ehre Ihre Gedanken und Ihren Körper!
3 Ich anerkenne ohne Zweifel die Macht, die meine Herrin über mich hat.
4 Mein alleiniges Ziel ist es, meiner Herrin ein vollkommener Sklave zu sein. Alle meine Handlungen und Gedanken ordne ich diesem Ziel unter.
5 Ich vertraue meiner Herrin! Sie weiss, was für mich am besten ist. Sie entscheidet für und über mich und wacht über mein Wohlergehen.
6 Ich verhalte mich so, dass meine Herrin zu keiner Zeit die Kontrolle verliert.
7 Ich bin ein Objekt meiner Herrin. Mein Körper und mein Geist sind das Eigentum meiner Herrin!
8 Auch wenn meine Herrin nicht anwesend ist, verhalte ich mich genauso, wie bei ihrer Anwesenheit.
9 Anordnungen, die ich telefonisch oder schriftlich erhalte, werde ich umgehend erledigen. Die Ausführung dieser Anordnungen werde ich fotodokumentieren und auf Verlangen der Herrin zur Verfügung stellen.

 
B Meine Stellung als Sklave
 
1 Ich verstehe, dass meine Herrin stets um meine Sicherheit und Unversehrtheit besorgt sind und danke ihr dafür.
2 Ich weiß, dass meine Herrin immer im Hinterkopf hat, dass mein Widerstand nicht mehr als ein Teil des Spiels ist und gebrochen werden muss.
3 Ich bin dankbar, wenn meine Herrin erst Rücksicht auf mich nimmt, wenn ich darum bitte.
4 Meine Herrin wird versuchen, meine persönlichen Grenzen zu erreichen und zu erweitern. Wann immer es mir möglich ist, versuche ich durch mein Verhalten, meine Herrin darüber zu informieren, wie nahe ich meiner Grenze bin.
5 Ich verstehe, dass ich die hohen Ansprüche meiner Herrin niemals vollständig erfüllen kann. Trotzdem bemühe ich mich, mit allen Kräften und zu jeder Zeit, diesem Ziel näher zu kommen.
 
C Meine Grundeinstellung
 
1 Wenn mir meine Herrin befiehlt, mich abrichtet, mich fordert, mir Aufgaben gibt, dann ist das für mich eine Form der Zuwendung. Ich freue mich von ganzem Herzen über jede Zuwendung meiner Herrin. Wenn mich meine Herrin in irgendeiner Form in Anspruch nimmt, versuche ich ihr Glücks- und Erfolgserlebnisse zu verschaffen, um noch weiter und noch mehr in Anspruch genommen zu werden. Dankbarkeit und Glück sind die vorherrschenden Voraussetzungen für meine Entwicklung als Sklave.
2 Ich versuche, mich nach Kräften in meine Herrin einzufühlen, um auch ihre unausgesprochenen Bedürfnisse wahrzunehmen und diesen nach Möglichkeit gerecht zu werden.
 
D Alltagsleben
 
1 Mein Verhalten in Gesellschaft ist so, dass es weder meine Herrin, noch mich als Sklave bloßstellt. Trotzdem bemühe ich mich auch in Gesellschaft, meiner Herrin stets zu signalisieren, dass ich ihr Sklave bin.
2 Ich freue mich, wenn meine Herrin mir für alle Lebensbereiche vorschreibt, was ich zu tun habe.
 
E Sexualität
 
1 Ich verstehe, dass ein Orgasmus, gleich auf welche Art, ein Geschenk meiner Herrin ist. Ich werde ihnen deshalb über jeden Orgasmus, den ich erlebt habe, gleich in welcher Situation und durch wen auch immer, einen Bericht ablegen, in dem ich ihnen meine Gefühle und Empfindungen beschreibe.
2 Ich bin in der Lage und bereit, meine Sexualität ausschließlich auf meine Herrin und ihre Wünsche auszurichten. Wenn meine Herrin durch mich befriedigt wird, freue ich mich über ein Kompliment.
3 Ich werde nur dann einen Orgasmus erleben, wenn mir meine Herrin dies gestattet. Durch gezielte Übungen werde ich versuchen, den Zeitpunkt meines Höhepunktes zu beschleunigen oder zu verzögern, bzw. gänzlich auf einen Orgasmus zu verzichten.
 
F Körper
 
1 Mein Körper ist das wichtigste Geschenk, das ich meiner Herrin machen kann. Ich übergebe ihnen meinen Körper als ihr Eigentum.
2 Ich weiß, dass mein Körper schwach ist und mir meine Herrin immer wieder meine Grenzen zeigen werden. Ich werde alles unternehmen, diese Grenzen möglichst weit hinauszuschieben, um so den Vorstellungen meiner Herrin besser zu entsprechen.
3 Ich werde täglich darauf achten, dass mein Körper meine Herrin erfreut und unternehme alles, um meinen Körper als Eigentum meiner Herrin fit zu halten. Dazu gehört die tägliche Reinigung und die Rasur im Genitalbereich. Rauchen bis 1h vor geplanten Sessionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Herrin gestattet!
4 Kurzzeitige Zeichen meines Sklaventums, wie z. B. Striemen, Schwellungen, Strom-/Brandmarken und Blutergüsse, trage ich mit Stolz und danke meiner Herrin für diese Auszeichnung meines Körpers.
5 Ausscheidungen (Urin, Spucke) nehme ich dankend in der von mir geforderten Weise entgegen und werde mich für diese Kostbarkeiten immer bedanken – ausgeschlossen sind andere Formen menschlicher Ausscheidungen wie z.Bsp Kaviar, Kotze, Blut usw……
6 Spiele mit Kindern oder Tieren und auch der Einbezug von entsprechendem Fotomaterial ist absolut tabu!
 
G Sprache
 
1 Ich werde meine Herrin grundsätzlich und immer mit „SIE“ anreden, um meinen Respekt, meine Demut und meine Liebe zu beweisen.
2 Ich werde das Wort „Nein“ zu keiner Zeit gebrauchen.
3 Ich werde meiner Herrin differenzierte Antworten auf Befehle geben.
 

H Erniedrigung
 
1 Ich werde mich von meiner Herrin nach ihren Wünschen und in dem von ihr gewählten Ausmaß schlagen lassen.
2 Ich freue mich, wenn mir meine Herrin in irgendeiner Form Schmerzen zufügen, um Lust zu empfinden oder sich abzureagieren, weil ich ihr auf diese Weise dienen kann.
3 Wenn mich meine Herrin schlägt, bedanke ich mich für jeden zugefügten Schlag.
4 Ich lasse mich von meiner Herrin nach Wunsch fesseln und liefere mich ihr gerne in gefesselt hilfloser Lage aus.
5 Ich sehe jede Erniedrigung als ein Geschenk meiner Herrin an mich. Wenn mich meine Herrin erniedriegt, hilft sie mir, mich in meine Rolle als Sklave einzufinden und verschafft mir damit zugleich sexuelle Lust. So bin ich in der Lage, Erniedrigungen meiner Herrin mit Dankbarkeit entgegenzunehmen.
6 Es steht meiner Herrin frei, mich nach ihrem Belieben zu bestrafen.
7 Ich werde jede mir auferlegte Strafe demütig entgegen nehmen. Sollte die Strafe eine Handlung von mir erfordern, werde ich diese Handlung, so schnell es mir irgendwie möglich ist, vornehmen.
8 Ich werde jede Rolle spielen, die meiner Herrin gefällt.
 
I Weitere konkrete Verhaltensregeln
 
1 Ich werde, auch wenn es unangenehm werden könnte, immer offen sein und meine Herrin nicht anlügen. Ich weiß, dass meine Herrin diese Offenheit zu schätzen weiss.
2 Grundsätzlich werde ich meine Herrin vorher um Nachsicht bitten, wenn ich absehen kann, dass es aus zeitlichen oder sachlichen Gründen ein Problem für mich wird, eine Regel einzuhalten oder mich an ein Verbot zu halten.
3 Ich werde meiner Herrin unaufgefordert und regelmäßig Bericht erstatten
a über mein physisches und psychisches Befinden
b über das Einhalten/Übertreten von Regeln und Verboten
c über alle Ereignisse des Tages aus Beruf und Freizeit, über die ich gerne sprechen möchte, die mich bewegen oder die meine Herren interessieren könnten.
d über den Kontakt zu anderen Personen per Telefon, Post, SMS, E-Mail, Chat oder live. Wenn ich von mir aus mit anderen Meistern korrespondieren will, werde ich meine Herrin immer um Erlaubnis ersuchen.
 
 

Ort, Datum: ___________________
 
 
 
            

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Unterschrift des Sklaven
 

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